Charter

Chartern ohne Risiko

Was tun, wenn die Charteragentur insolvent ist? Die gebuchte Yacht nicht am Steg liegt und die Charterkosten dennoch vom Vermieter einbehalten werden? Damit der verpatzte Start in den Traumurlaub unter Segeln nicht zum finanziellen Fiasko wird, muss das Risiko des Charterausfalls im Vorfeld durch eine Versicherung abdeckt sein. SEGEL JOURNAL sprach mit Gunnar Brock, Rechtsanwalt beim Hamburger Vermittler für Yachtversicherungen Pantaenius, über die nötige Risikoabdeckung

Wenn Charteragenturen und Flottenbetreiber in Zahlungsschwierigkeiten geraten oder gar Insolvenz anmelden müssen, hat das für Kunden ohne entsprechende Absicherung meist schwerwiegende Konsequenzen. Die Chartergebühr muss zu einem Großteil vor Reiseantritt gezahlt werden und ist dann erst einmal „weg“, der lange geplante Jahresurlaub steht auf der Kippe. Zur Absicherung der Chartergebühr gegen das Insolvenzrisiko gibt es verschiedene Produkte von Charteranbietern, die sich zum Teil erheblich unterscheiden.

Einige Versicherungsanbieter machen die Möglichkeit der Absicherung zum Beispiel davon abhängig, wo bzw. bei wem der Kunde sein Schiff chartert und werben damit, die Bonität der entsprechenden Firmen geprüft zu haben. Kunden, die einen Vertrag bei einer dieser für solide befundenen Charterfirma abschließen, haben dann die Möglichkeit, sich die Chartergebühr durch einen speziellen Sicherungsschein absichern zu lassen. „Für Kunden ist diese Praxis allerdings mit dem erheblichen Nachteil verbunden, ihren Charteranbieter nur aus dem beschränkten Kreis an Kooperationspartnern des Anbieters der Sicherungsscheine wählen zu können“, verdeutlich Gunnar Brock. „Das schränkt die Auswahl möglicher Destinationen und Angebote ein.“

Charterer sollten bei der Wahl ihres Vercharterers möglichst frei sein und sich ohne Restriktionen auf die Suche nach ihrem Traumangebot im gewünschten Revier machen können.

Ob die Firma von einer Versicherung und dann noch von der richtigen anerkannt wird, sollte in diesem Zusammenhang keine Rolle spielen. „In jedem der Pantaenius Charterpakete kann die überwiesene Chartergebühr mitversichert werden, unabhängig davon, welchen Vercharterer der Kunde persönlich wählt“, betont Gunnar Brock.

Diese springt vor allem dann ein, wenn die vereinbarte oder eine vergleichbare Yacht wegen Zahlungsunfähigkeit der Agentur oder des Vercharterers nicht zur Verfügung gestellt wird. Vereinfacht ausgedrückt: Auch wenn der Traumurlaub platzt, ist zumindest das Geld nicht futsch.

Es lohnt sich, Angebote von Versicherungen zu vergleichen

Diese Versicherung sollte direkt im Anschluss an die Buchung des Törns erfolgen. Doch auch hier lohnt es sich, die verschiedenen Angebote der Versicherungen zu vergleichen. Bei den meisten Anbietern steht im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Vercharterers nur ein bestimmter Festbetrag als Gesamt-Versicherungssumme für alle Kunden zur Verfügung, so dass es sein kann, dass Charterkunden nicht den vollen Betrag erstattet bekommen. „Unser Charterpaket bezieht sich immer auf einen konkreten Chartervertrag, so dass die Höhe des Leistungsumfangs klar geregelt ist“, betont Gunnar Brock.

Bei Pantaenius entscheidet der Kunde zudem selbst über die Höhe der gewünschten Absicherung, die dem Reisepreis entsprechen sollte. Mit der Charterpreis-Absicherung sind Kunden vor allem gegen die Zahlungsunfähigkeit des Vercharterers versichert und nicht erst gegen die tatsächliche Insolvenz. Ein wichtiges kleines Detail, denn in einigen Ländern dauert die formale Feststellung der Insolvenz sehr lange.

„Mit den von uns entwickelten Charterpaketen haben unsere Kunden die volle Flexibilität bei der Auswahl ihrer Agentur oder ihres Vercharterers und sind im Schadenfall rundum abgesichert“, betont Gunnar Brock. „Damit ist ein zusätzlicher Sicherungsschein überflüssig.“

Pantaenius Charterversicherungen

Kein Sicherungsschein nötig: Mit den Pantaenius Charterpaketen können Sie Ihrem Törn entspannt entgegenblicken. Dank speziell abgestimmter Bedingungen ist die Pantaenius Reiserücktrittskostenversicherung auch in Zeiten von Corona der ideale Begleiter.

  • Zahlungsunfähigkeit & Insolvenz des Charteranbieters mitversicherbar
  • Reiserücktritte aufgrund von Covid-19 Erkrankung gedeckt
  • Reiseabbrüche aufgrund von Covid-19 Erkrankung gedeckt

Unterwegs mit Pantaenius #5: Ein Boot chartern

Erst prüfen, dann ablegen: Vor dem Urlaubsgenuss stehen der eingehende Check des Bootes und die Einweisung der Crew. Im Rahmen ihrer neuen Videoreihe traf Pantaenius Yachtversicherungen Martin Jannsen von REAL Sailing, um mit ihm über die reibungslose Übernahme einer Charteryacht zu sprechen.