Gebrauchtbootkauf

„Auch Gebrauchtboote verschlingen in der Anschaffung und im Unterhalt sehr viel Geld“

Ole Hecht, Anwalt für Yachtrecht

Vertrag kommt von Vertragen. Aber braucht man dieses juristische Gedöns wirklich, wenn es um den Kauf eines gebrauchten Bootes geht, oder reicht ein Handschlag auf der Pier? Ole Hecht, Anwalt für Yachtrecht, empfiehlt bei einer größeren Investitionssumme Sachverständige, Gutachter und Rechtsanwälte hinzuziehen. Die haben einen neutralen Blick auf das schwimmende Objekt der Begierde und schützen künftige Eigner vor unangenehmen (finanziellen) Überraschungen

Reicht es, wenn der Kauf einer Yacht in guter hanseatischer Art mit einem Handschlag besiegelt wird?

Grundsätzlich ja, weil Kaufverträge über ein Boot nicht formbedürftig sind. Wenn es sich nicht gerade um ein Schlauchboot handelt, rate ich wegen der hohen wirtschaftlichen Bedeutung des Geschäftes und der Beweisfunktion trotzdem dringend zu einem schriftlichen Vertrag. Wenn das Boot in einem Register eingetragen werden soll, braucht man ihn auch für die Eintragung. Ab einem bestimmten Preis würde ich sogar ein Rechtsanwalt hinzuziehen.

Kann ich mir die Vorlage für einen Kaufvertrag einfach im Internet von einem Serviceanbieter kopieren?

Ja, aber sie muss einschließlich der Ausstattungsliste richtig ausgefüllt werden. Daneben kann eine solche Vorlage unter Umständen als Allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne des Gesetzes gelten und unterliegt dann der AGB-Kontrolle. Es besteht dann insbesondere die Gefahr, dass der Gewährleistungsausschluss unwirksam ist, weil er zu weit geht. Wenn das Boot von einem Händler verkauft oder einem Makler vermittelt wird, werden die Vertragsformulare gestellt.

Welche Dokumente müssen mir vom Voreigner der Yacht bei Übergabe ausgehändigt werden?

Ganz wichtig sind das CE-Zertifikat, der Mehrwertsteuernachweis und das CE-Handbuch. Alles weitere hängt sehr stark vom Alter, der Größe und der Bauart des Schiffes ab. Eigentumsnachweise und Kaufverträge der Voreigner sind dann ebenso wichtig wie Messbrief, Schaltpläne, Garantiescheine und Bedienungsanleitungen der Ausrüstung.

Was muss ich bedenken, wenn ich eine Yacht von einer Eignergemeinschaft kaufe?

Hier muss man sehr darauf achten, dass die Eigentümergemeinschaft bzw. alle Miteigentümer das Boot verkaufen, sonst kommt es im Nachhinein zu unschönen Überraschungen.

Worauf muss ich achten, wenn ich eine im Ausland liegende Yacht von einem deutschen Vorbesitzer kaufe?

In vielen europäischen Ländern müssen Boote unabhängig von ihrer Größe im Schiffsregister eingetragen sein, was die Eigentumsübertragung verkompliziert. Der Austausch von Boot und Geld gestaltet sich manchmal durch den grenzüberschreitenden Charakter der Transaktion schwierig. Außerdem gibt es im europäischen Ausland weit verbreitete Leasing-Modelle, die dazu führen, dass die Mehrwertsteuer nicht vollständig bezahlt ist.

Sonst noch was?

Ich rate dringend zu der Untersuchung des Schiffes vor dem Kauf durch einen Gutachter. Auch Gebrauchtboote verschlingen in der Anschaffung und im Unterhalt sehr viel Geld. Sachverständige schützen mit ihrer Expertise vor Fehlkäufen und geben eine objektive Bewertung des Schiffes ab. Sie können den Wert und den technischen Zustand des Bootes einschätzen und sind in das Objekt der Begierde nicht verliebt – das macht eine neutrale Beurteilung deutlich leichter.